14. Juli 2026

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Medien- und Radioteam

Darf die Rentenkasse Witwenrente bis zur Hälfte kürzen?

 

Plötzlich fehlen jeden Monat mehrere hundert Euro auf dem Konto. Die Rentenversicherung kürzt die laufende Witwenrente. Ist das überhaupt zulässig? Tatsächlich kann das unter bestimmten Voraussetzungen nach § 51 SGB I möglich sein.

In diesem Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt und Rentenberater Knöppel, wann eine Aufrechnung erlaubt ist, welche Rechte Sie haben und warum Sie einen Bescheid niemals ungeprüft akzeptieren sollten.