Plötzlich fehlen jeden Monat mehrere hundert Euro auf dem Konto. Die Rentenversicherung kürzt die laufende Witwenrente. Ist das überhaupt zulässig? Tatsächlich kann das unter bestimmten Voraussetzungen nach § 51 SGB I möglich sein.
In diesem Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt und Rentenberater Knöppel, wann eine Aufrechnung erlaubt ist, welche Rechte Sie haben und warum Sie einen Bescheid niemals ungeprüft akzeptieren sollten.
