Eine Witwe soll fast 80.000 Euro an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen. Über Jahre wurde Witwenrente gezahlt, obwohl eigenes Einkommen nicht angerechnet wurde.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden: Die Rückforderung ist noch nicht endgültig geklärt. Der Fall muss erneut geprüft werden.
Entscheidend ist jetzt die Frage, ob möglicherweise auch die Rentenversicherung durch eigenes Verhalten zur langen Überzahlung beigetragen hat. Genau dabei geht es um den sogenannten atypischen Fall.
In diesem Video erfahren Sie durch Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel:
➡️warum die Witwe trotz BSG-Entscheidung weiter bangen muss
➡️warum die Rückforderung von fast 80.000 Euro neu geprüft wird
➡️was Rentnerinnen und Rentner bei Witwenrente und Einkommen beachten sollten
Wichtig: Wer eine Witwenrente oder Witwerrente erhält und eigenes Einkommen erzielt, sollte Änderungen immer prüfen und der Rentenversicherung mitteilen.
