Der Bundestag hat das Sparpaket der schwarz-roten Koalition bei den Gesundheitsausgaben beschlossen. Auf viele Versicherte kommen nun zahlreiche Änderungen zu.
Nach zähem Ringen hat der Bundestag an diesem Freitag das umstrittende GKV-Spargesetz verabschiedet. 319 Abgeordnete stimmen für das Gesetz, 290 dagegen, vier enthielten sich. Mit der Reform will die Bundesregierung den Anstieg der Gesundheitsausgaben dämpfen und weitere Beitragssteigerungen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung verhindern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigte das Gesetz erneut als „ausgewogenes Paket“. Geplant sind Ausgabenbremsen bei Ärzten, Krankenhäusern sowie der Pharmaindustrie. Doch auch auf Versicherte kommen einige Änderungen zu.
Einschränkung der Familienversicherung
Bislang gilt: Ehepartner mit geringem oder ohne Einkommen können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Dies soll sich ab 2028 ändern. Dann gilt die kostenfreie Familienversicherung nur noch in bestimmten Fällen, etwa bei der Kinderbetreuung oder der Pflege von Familienangehörigen. Alle anderen müssen zahlen: 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten. Ursprünglich war eine Zahlung von 3,5 Prozent geplant.
Wer 3.000 Euro brutto im Monat verdient, müsste entsprechend 75 Euro im Monat für die Familienversicherung seines Partners zahlen, bei einem Bruttogehalt von 5.000 Euro im Monat läge die zusätzliche Belastung bei 125 Euro.
Allerdings erweiterte die Bundesregierung zuletzt die Ausnahmeregelungen. Kostenlos bleibt die Familienversicherung künftig für Eltern, die Kinder bis zu einem Alter bis einschließlich elf Jahren erziehen. Ursprünglich hatte die Altersgrenze hier bei sechs Jahren gelegen.
GKV-Reform: Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Die gesetzliche Krankenversicherung wird insbesondere für Gutverdiener teurer. Die Bundesregierung will die Beitragsbemessungsgrenze außerhalb der Reihe im kommenden Jahr monatlich um 300 Euro anheben. Dadurch müssen Arbeitnehmer auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zahlen – insgesamt 1,2 Milliarden Euro will die Bundesregierung so zusätzlich an Einnahmen kreieren.
Um einen Wechsel von Gutverdienern in die private Krankenversicherung zu erschweren, wird gleichzeitig die Versicherungspflichtgrenze im gleichen Maße erhöht. Bei den privaten Krankenversicherern ruft dieser Schritt Kritik hervor: Florian Reuther, Vorstand des PKV-Verbands, nannte die geplante Anhebung der Versicherungspflichtgrenze eine „Bürgerversicherung für Angestellte“.
Gesundheitsreform bringt höhere Zuzahlungen
Wer künftig Medikamente in der Apotheke kauft oder stationär im Krankenhaus versorgt wird, muss künftig mehr Geld aus eigener Tasche zahlen. Statt wie bisher mindestens fünf und maximal zehn Euro sollen Patienten künftig mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro zahlen. Die bestehenden Härtefallregelungen bleiben indes unverändert. Gestrichen wurde jedoch die zunächst geplante jährliche Erhöhung der Zuzahlungen.
Geringere Leistungen
Auch auf Leistungsseite plant die Bundesregierung Einschnitte, beispielsweise beim Zahnersatz. So werden die Festzuschüsse für die Regelversorgung von 60 auf 50 Prozent gesenkt – das entspricht dem Niveau von 2021. Mit einer lückenlosen Dokumentation im Bonusheft lassen sich die Zuschüsse nun auf 60 beziehungsweise 65 Prozent steigern.
Streichung homöopathischer Leistungen und Cannabisblüten
Krankenkassen sollen künftig keine homöopathischen und anthroposophischen Leistungen mehr anbieten dürfen. Für die Wirksamkeit solcher Medikamente fehle es an wissenschaftlicher Evidenz, begründete die Bundesregierung den Ausschluss. Auch Cannabisblüten sollen künftig nicht mehr durch die Krankenkassen bezahlt werden.
Krankengeld
Anders als noch im ersten Gesetzesentwurf ist eine pauschale Kürzung des Krankengelds nicht mehr vorgesehen. Allerdings wird das Krankengeld auf die Höhe des Arbeitslosengelds begrenzt, wenn der Versicherte während des Bezugs aus seinem Beruf ausscheidet. Auch für Teilrentner wird der Bezug von Krankengeld eingeschränkt.
Teilkrankschreibung
Ganz oder gar nicht – das gilt bei Krankschreibungen künftig nicht mehr. Stattdessen können sich Arbeitnehmer, wenn sie länger erkrankt sind, dazu entscheiden, teilweise zu arbeiten. Voraussetzung ist jedoch eine Zustimmung durch den Arzt sowie den Arbeitgeber.
In diesen Fällen bekommen die Angestellten ein Teilkrankengeld ausgezahlt. Für die Stunden, die sie wieder arbeiten, erhalten sie zudem ihr normales Gehalt. Insgesamt kann ihr Gesamteinkommen so höher ausfallen als bei reinem Krankengeldbezug, heißt es im Gesetzesentwurf.
Verpflichtende Zweitmeinung
Um die Kosten zu reduzieren, plant die Bundesregierung bei bestimmten Eingriffen, dass Versicherte vor dem Eingriff eine Zweitmeinung einholen müssen. Das System soll schrittweise eingeführt werden, wäre also zu Beginn auf wenige Eingriffe beschränkt.
Krankenkassen müssen nicht mehr informieren
Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, muss Sie Ihre Mitglieder künftig nicht mehr darüber informieren. Auf diese Weise sollen die Krankenkassen Verwaltungskosten einsparen. Für Versicherte wird es dadurch jedoch deutlich schwieriger, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Zuckersteuer soll kommen
Neben dem GKV-Spargesetz plant die Bundesregierung weitere Reformen zur Finanzierung des Gesundheitssystems. Neben der Erhöhung von Tabak- und Spirituosensteuer will die Bundesregierung auch eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke wie Cola und Limonaden einführen. Anders als bislang geplant soll diese Steuer bereits im kommenden Jahr eingeführt werden. „Meine Leute arbeiten da mit Hochdruck dran. Aber ich kann heute noch nicht sagen, ob 1. Januar 2027 oder ein bisschen später“, erklärte jüngst Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Wie hoch die Zuckersteuer ausfallen wird, steht bisher nicht fest.
In einer ersten Reaktion lobten die Krankenkassen die Verabschiedung des Gesetzes. „Dieses Gesetz enthält viele Härten, aber trotzdem ist es richtig, dass es beschlossen wurde“, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands. Hierdurch seien die Grundlagen gelegt worden, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben können.
Zugleich forderte er weitere umfangreiche Strukturreformen, wie die Einführung einer Primärversorgung, bei der Versicherte immer zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen.
Eine Verabschiedung durch den Bundesrat steht noch aus. Eine Zustimmung durch die Länderkammer ist jedoch nicht notwendig. Allerdings kann der Bundesrat das Gesetz durch die Einberufung eines Vermittlungsausschusses verzögern.
