14. Juli 2026

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Medien- und Radioteam

Jahrgang 67: Mit 65 ohne Abschläge in Rente?

 

Ein Reaktionsvideo auf das Short des geschätzten Kollegen Christian Schultz vom SOVD Schleswig-Holstein. Ich stimme mit der Darstellung der Rechtslage des Kollegen ein. Nach aktueller Rechtslage können Versicherte mit geburtjahrgang 1967 ab 65 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie die 45 Jahre Wartezeit erfüllt haben. Es gibt noch keine gesetzlichen Änderungen des Rentenbeginns oder Wegfalls der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wichtig ist deshalb: Ruhebewahren und schauen was der Gesetzgeber anbietet. Sie es neue Übergangsregelungen für den geplanten Wegfall oder eine Stichtagesregelung- wir wissen es einfach heute ( 08.07.2026) nicht.