Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag Bedenken gegen die Verabschiedung des Heizungsgesetzes von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zurückgewiesen.
Damit kann der Bundestag am Freitag das Vorhaben beschließen. Abgeordnete der Grünen sowie die Linken-Fraktion hatten in getrennt eingereichten Anträgen eine zu kurze Beratungszeit geltend gemacht. Die Regierung habe kurzfristig noch viele Änderungsanträge eingebracht. Deren Auswirkungen könnten in der kurzen Zeit bis zur Abstimmung nicht überblickt werden. Die Gesetze können deshalb nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Auch Widersprüche gegen die Verabschiedung der Gesundheitsreform wies das Gericht zurück.
