14. Juli 2026

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Rentenhammer 2027: Kein Krankengeld mehr mit 99,99 % Teilrente

 

🚨 Rentenhammer für arbeitende Rentner: Eine wichtige Krankengeld-Regel ändert sich ab dem 1. Januar 2027. Wer bisher mit der 99,99-Prozent-Teilrente seinen Krankengeldanspruch sichern wollte, muss jetzt genau hinschauen.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung aus der Bundestagsdrucksache 21/6130 bringt eine entscheidende Änderung im § 50 SGB V.

Bisher konnten Rentnerinnen und Rentner, die weiter versicherungspflichtig gearbeitet haben, mit einer Alters-Teilrente von 99,99 Prozent unter bestimmten Voraussetzungen ihren Anspruch auf Krankengeld erhalten.

Ab 2027 kommt eine neue Grenze. Eine Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente führt künftig dazu, dass der Krankengeldanspruch endet.

Die beliebte 99,99-Prozent-Teilrente wird nicht abgeschafft, verliert aber ihren entscheidenden Vorteil beim Krankengeld.

In diesem Video erfahren Sie durch unseren Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel:
Wer von der Änderung betroffen ist.
Wann die neue Regel startet.
Welche Möglichkeiten arbeitende Rentner jetzt prüfen sollten.